Geschäftsordnung der HELGUS Auktionen
Das Auktionshaus „HELGUS-Auktionen“, mit Sitz in der Millstätterstraße 51, 9541 Äußere Einöde, FN 575150i, Landesgericht Klagenfurt (in Folge als „HELGUS“ bezeichnet) führt im Rahmen der nachstehenden Geschäftsordnung der Öffentlichkeit zugängliche Versteigerungen durch.
Die nachfolgende Geschäftsordnung (auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen, in Folge als „AGBs“ bezeichnet, zu verstehen) regelt insbesondere:
HELGUS versteigert und / oder kauft und verkauft bewegliche, nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen frei verkäufliche Gegenstände wie beispielsweise Gebraucht- und Altwaren, Neuwaren, Restposten, Fahrzeuge, Schmuck, Kunst und Antiquitäten usw.,
Die Versteigerungen / Verwertungen erfolgen:
Mit HELGUS abgeschlossene Rechtsgeschäfte (wie unter anderem Verwertungsaufträge, Kaufverträge, sonstige Dienstleistungsverträge) sowie die Teilnahme an von HELGUS öffentlich durchgeführten Versteigerungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGBs genannt).
Diese können jederzeit auf der Seite www.helgus-auktionen.at nachgesehen werden.
Diesen AGBs entgegenstehende Bedingungen werden von HELGUS abgelehnt, weshalb es zur Gültigkeit entgegenstehender Bedingungen einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
HELGUS behält sich das Recht vor, eine Ausweiskopie von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern unter Berücksichtigung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verlangen oder anzufertigen, soweit dies zur Erfüllung von Verträgen oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen notwendig scheint bzw. ist, soweit es zur Bestätigung einer Verfügungsberechtigung erforderlich erscheint bzw. ist, oder soweit es der Absicherung gegenüber Behörden notwendig scheint bzw. ist.
Zur Versteigerung / Verwertung werden bewegliche Gegenstände aller Art angenommen. Davon ausgenommen sind Gegenstände,
HELGUS behält sich das Recht vor,
Die Versteigerung bzw. Verwertung von Gegenständen, welche nicht im Eigentum von HELGUS stehen, erfolgt aufgrund eines Verwertungsauftrages zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber und HELGUS.
Der Verwertungsauftrag regelt mitunter:
Dabei kann es sich um folgende Örtlichkeiten handeln:
Die Abrechnung des Versteigerungserlöses abzüglich der im Verwertungsauftrag vereinbarten Gebühren, sowie die Übermittlung dieser Abrechnung an den Auftraggeber, erfolgt innerhalb von 3 Wochen ab dem zur Auktion kundgemachten Abholtermin.
Die Auszahlung des in der Abrechnung festgestellten Gesamterlöses erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Überprüfung und Bestätigung (sowie allfälliger Übermittlung einer Rechnung bzw. eines Kaufvertrages) durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber.
HELGUS haftet für Schäden an zur Versteigerung bzw. Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen sowie deren Untergang, insbesondere bei Verwertungen außerhalb seines Betriebsstandortes bzw. des Standortes eines Kooperationspartners ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
HELGUS haftet nicht für Schäden an zur Versteigerung bzw. Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen, die durch betriebsfremde Dritte verursacht worden sind.
Nach Auftragserteilung verpflichtet sich die Auftraggeberin / der Auftraggeber, die von ihr / ihm zur Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenstände vollzählig und in jenem Zustand zu belassen, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerungsaufnahme durch HELGUS befinden. Eine nachträgliche eigenmächtige Veränderung nach erfolgter Versteigerungsaufnahme kann zu Ersatzansprüchen führen.
Schäden, die von Dritten verursacht werden, müssen von diesen bezahlt oder deren Privathaftpflichtversicherung übernommen werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung von zur Verwertung in Auftrag gegebenen Versteigerungsgegenständen trägt bis zum Versteigerungszuschlag die Auftraggeberin / der Auftraggeber. Ab Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf die Ersteherin / den Ersteher über. Der Untergang bzw. die Verschlechterung umfasst hierbei unter anderem Schäden und Verlust durch höhere Gewalt wie Feuer, Wasser, Sturm, aber auch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Beschädigung durch betriebsfremde Dritte.
Im Falle des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung von zur Verwertung in Auftrag gegebenen Gegenständen nach Versteigerungszuschlag:
HELGUS beschreibt die zur Verwertung übergebenen Gegenstände nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Eine Mängelprüfung bzw. Funktionsüberprüfung erfolgt nicht. Der Bieterin / dem Bieter wird bei jeder Versteigerung die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Besichtigung von Beschaffenheit, Zustand sowie Funktion der zur Versteigerung stehenden Gegenstände vollständig zu informieren.
Die Beschreibung umfasst auch den jeweils auf den Artikel anzuwendenden Steuersatz sowie die auf den Zuschlagspreis aufgeschlagene Auktionsgebühr.
Die Ausrufpreise von Versteigerungsgegenständen werden von HELGUS festgesetzt. Die Festsetzung der Rufpreise erfolgt unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Versteigerungsgegenstände keiner Mängel- und Funktionsüberprüfung unterzogen werden.
Zur Teilnahme an von HELGUS durchgeführten Versteigerungen sind nur volljährige, geschäftsfähige, natürliche Personen sowie Vertreter juristischer Personen berechtigt, die sich vollständig auf der Website vor Gebotsabgabe registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Teilnahme an von HELGUS durchgeführten Online-Versteigerungen erfordert eine Registrierung. Die Registrierung erfolgt online auf der Website bzw. mittels Link „Registrieren“ auf der Startseite. Auf Wunsch kann die Registrierung auch im Rahmen eines Besichtigungstermins durch Vorlage eines Ausweises und der Mitteilung der erforderlichen Angaben unterstützt werden.
Die Bieterin / der Bieter ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben, die zu einer Identitätsfeststellung sowie zur elektronischen oder telefonischen Kontaktaufnahme erforderlich sind, wahrheitsgemäß anzugeben.
Änderungen von Kontaktdaten sind unverzüglich, spätestens vor Abgabe eines Gebotes, vom registrierten Bieter / von der registrierten Bieterin selbstständig (unter Mein Konto / Kundendaten) zu aktualisieren.
HELGUS behält sich das Recht vor, Bieterinnen / Bieter ohne Angabe von Gründen zu Versteigerungen nicht zuzulassen.
Wurde eine Bieterin / ein Bieter gesperrt, so wird ihr / ihm die erneute Registrierung bei HELGUS untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich HELGUS das Recht auf Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie Kostenersatz für Mehraufwand und etwaige dadurch entstandene Schäden vor.
Aus organisatorischen Gründen sowie aufgrund der Transparenz und leichten Zugänglichkeit, werden folgende Informationen online in der jeweiligen Information zur Versteigerung bereitgestellt:
In Ausnahmefällen behält sich HELGUS das Recht vor:
Die aktuellen Versteigerungskataloge sind online unter dem Menüpunkt „Aktuelle Auktionen“ / „Online-Katalog“ ersichtlich.
Die einzelnen Positionen werden in der Positionsbeschreibung von HELGUS in Kurzform beschrieben. Sämtliche Angaben wie Abmessungen, Material, Gewicht, Baujahr, Kilometerstand, etc. werden nach bestem Wissen und Gewissen erfasst, sind jedoch nicht verbindlich. Es erfolgt keine Mängel- oder Funktionsüberprüfung. Jedem Interessenten wird ausdrücklich empfohlen, sich im Zuge des zu jeder Auktion stattfindenden Besichtigungstermins selbst ein Bild von Zustand, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und allfälligen Mängeln zu machen.
Sofern nichts Gegenteiliges beschrieben ist, handelt es sich um gebrauchte Gegenstände, welche entsprechende alters- und verwendungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.
Zu jeder von HELGUS durchgeführten Versteigerung findet am jeweiligen Versteigerungsstandort mindestens ein öffentlich zugänglicher Besichtigungstermin statt. Termin und Ort der Besichtigungsmöglichkeit sind in der jeweiligen Information zur Versteigerung ersichtlich. Soweit möglich, können Gegenstände im Rahmen des Besichtigungstermins im Beisein eines Mitarbeiters auch technisch überprüft werden.
Die Wahrnehmung der Besichtigungsmöglichkeit wird bei allen Versteigerungen dringend empfohlen, um sich vom Zustand, Beschaffenheit, etwaige Mängel oder Defekte der zu ersteigernden Gegenstände ein Bild zu machen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerungsaufnahme befinden, es erfolgt keine (technische) Mängelüberprüfung. Es wird daher dringend empfohlen, die öffentlich zugängliche Besichtigungsmöglichkeit wahrzunehmen, um sich über Zustand, etwaige Mängel oder Defekte der zu ersteigernden Gegenstände, vor Gebotsabgabe, ein Bild zu machen und im Zuge dessen umfassend zu informieren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
Online abgegebene Gebote sind rechtlich bindend. Die Bieterin / der Bieter ist an ihr / sein abgegebenes Gebot gebunden, solange kein höheres Gebot abgegeben wird.
Mit Gebotsabgabe erklärt sich die Bieterin / der Bieter mit der Zugrundelegung der HELGUS AGBs einverstanden.
Die Bieterin / der Bieter akzeptiert, dass ihre / seine IP-Adresse zur Abwicklung der Auktion sowie des entstehenden Kaufvertrages bei Zuschlag zur Zuordnung des Gebots zu einer bestimmten Bieterin / einem bestimmten Bieter – nach geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – gespeichert wird.
Der Missbrauch (Stichwort „Spaßbieter“) von Gebotsabgabe(n) wird rechtlich belangt. Es werden sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadenersatzansprüche sowie die damit verbundenen Kosten der anwaltlichen Rechtsvertretung geltend gemacht.
Die Gebotsschritte sind bei der jeweiligen Position im Auktionskatalog ersichtlich. Die Gebotsabgabe erfolgt ausschließlich online über die HELGUS Web-Plattform. Aufgrund des öffentlichen Charakters der Versteigerung im Internet sind die Rechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen.
Die Gebotsabgabe erfolgt nach erfolgter Registrierung über die Website bei der jeweiligen Position im jeweiligen Auktionskatalog über die Schaltfläche „Gebotsabgabe“.
Das Versteigerungsende jeder einzelnen Position einer Auktion ist zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteleuropäischer Zeit festgesetzt. Der Zeitpunkt des Versteigerungsendes ist online bei der jeweiligen Position im jeweiligen Auktionskatalog ersichtlich.
Wird innerhalb der letzten 60 Sekunden vor festgesetztem Versteigerungsende online ein Gebot auf die Position abgegeben, so verlängert sich der Versteigerungszeitraum um 60 Sekunden. Wird in den letzten 60 Sekunden kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt mit Zeitablauf der Zuschlag.
Bei höchstem Gebot zum Versteigerungsende (Zeitablauf) erhält die meistbietende Bieterin / der meistbietende Bieter den Zuschlag zur jeweiligen Position. Durch den Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen Meistbietender / Meistbietendem und HELGUS bzw. dessen Auftraggeber unter Zugrundelegung der HELGUS AGBs zustande.
Die Ersteherin / der Ersteher hat den Zuschlagspreis samt Versteigerungsgebühren gemäß der nach Zuschlag übermittelten Zahlungsanweisung bis zum Abholtermin auf das in der Rechnung genannte Konto einlangend zu überweisen. Alternativ kann die Bezahlung bei der Abholung zum kundgemachten Abholtermin in bar erfolgen.
Die Ersteherin / der Ersteher hat die ersteigerten Positionen, nach Zuschlag und Bezahlung sofort mitzunehmen bzw. zum kundgemachten Abholtermin abzuholen. Der ersteigerte Gegenstand ist, sofern ein Abbau notwendig ist, selbst abzubauen. Das für einen Abbau notwendige Personal / Hilfskräfte sowie das benötigte Werkzeug sind von der Ersteherin / dem Ersteher selbst zu organisieren bzw. selbst mitzubringen. Die Ersteherin / der Ersteher haftet für Schäden, welche sie oder er bzw. die von ihr oder ihm dazu beauftragten Personen beim Abbau / bei der Abholung, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursacht.
Holt die Ersteherin / der Ersteher die von ihm ersteigerten Positionen nicht oder nicht rechtzeitig ab, behält sich HELGUS vor, die Kosten eines etwaigen Mehraufwandes (dazu zählen beispielsweise Einlagerung, Demontage, Transport und/oder Entsorgung) der säumigen Ersteherin, dem säumigen Ersteher in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung werden der säumigen Ersteherin, dem säumigen Ersteher im Falle des Verzichts betreffend ersteigerter Positionen gemäß § 22 (Nichtabholung innerhalb von 21 Tagen nach kundgemachtem Abholtermin) ungeachtet der Kosten eines etwaigen Mehraufwandes, neben der kundgemachten Auktionsgebühr, Stornogebühren in Höhe von 35% des Zuschlagspreises verrechnet und im Bedarfsfall mittels Rechtsvertretung (gerichtlich) geltend gemacht.
Die Ausfolgung ersteigerter Positionen sowie die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtkaufpreises (Zuschlagspreis zuzüglich Auktionsgebühren samt allfälligen Steuern).
HELGUS ist berechtigt, die ersteigerten Positionen bis zur vollständigen Bezahlung aller seit dem Zuschlag angefallenen Kosten durch etwaigen Mehraufwand (z.B. durch nicht rechtzeitige Abholung, Abbau, Einlagerung) einzubehalten.
Bei Nichtabholung ersteigerter Positionen erklärt die Bieterin / der Bieter (ungeachtet der erfolgten Bezahlung der zugeschlagenen Positionen) nach einer Frist von 21 Tagen, gerechnet ab dem kundgemachten Abholtermin, auf die ersteigerten Position(en) zu verzichten, wodurch die Position(en) zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung durch HELGUS freigegeben werden.
In diesem Zusammenhang zu beachten ist die gemäß § 20 Abs. 3 unserer AGBs bekanntgemachte Kostentragung der säumigen Ersteherin, des säumigen Erstehers bei Nichtabholung.
Alle Zuschlagspreise verstehen sich zuzüglich Auktionsgebühren. Welche Auktionsgebühren bzw. Steuern aufgeschlagen werden, ist in der jeweiligen Information zur Auktion bzw. bei der jeweiligen Position selbst ersichtlich.
Auktionsgebühr von 22% auf den Zuschlagspreis. Dies ist der Regelfall bei gebrauchten Gegenständen.
Auktionsgebühr von 18% sowie gesetzliche Umsatzsteuer von 20%. Dies ist der Regelfall bei Neuwaren.
Bei Rechtsstreitigkeiten mit HELGUS kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Klagenfurt.
Unsere Datenschutzerklärung ist auf unserer Website ersichtlich. Dort kann jederzeit Einsicht genommen werden.
Sollten einzelne Bedingungen dieser Geschäftsordnung / AGBs teilweise oder ganz unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der wirksamen Bedingungen bzw. der wirksamen Teile davon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit HELGUS teilweise oder ganz unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der wirksamen Bestimmungen bzw. der wirksamen Teile davon unberührt.
Unwirksame Bedingungen / Bedingungsteile sowie Vertragsbestimmungen / Vertragsbestimmungsteile werden durch wirksame Bedingungen bzw. Bestimmungen ersetzt, die dem teleologischen Sinn der Bestimmung am ehesten entsprechen.
Die Kommunikations-, Vertrags- und Geschäftssprache gem. § 9 ECG ist Deutsch.
Die Rechnung wird storniert und der Artikel auf Kosten des Bieters entsorgt.
Die Rechnung wird nach 14 Tagen storniert, der Artikel wird auf Kosten des Bieters nach 14 Tagen entsorgt und das Geld wird abzüglich der Entsorgungskosten und Aufwandsentschädigung auf das angegebene Konto des Bieters / der Bieterin zurückbezahlt.
Da wir Versteigerungen im Auftrag erfüllen, muss die Versteigerung mit dem Kunden in einem gewissen Zeitraum abgerechnet werden.
HELGUS Auktionen
BS Warenverwertungs KG
Millstätterstraße 51, 9541 Äußere Einöde
FN 575150i
Stand: 24.04.2026
HELGUS Auktionen
BS Warenverwertungs KG
Millstätterstraße 51
9541 Äußere Einöde
Österreich
Konto Nr: AT30 3949 6000 0033 6289
Bankleitzahl: 39496
SWIFT-Code: RZKT AT 2K 496
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